Ob Sie für Ihr Tiny House eine Baugenehmigung brauchen, hängt vor allem von Nutzung, Standort und Bundesland ab. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Punkte.

Sobald ein Tiny House dauerhaft an einem Ort steht und zum Wohnen genutzt wird, gilt es baurechtlich als Gebäude – unabhängig davon, ob es Räder hat. Eine Baugenehmigung ist daher in der Regel erforderlich, und das Haus muss auf einem Grundstück stehen, das eine Wohnbebauung zulässt.
Maßgeblich ist, wie Sie das Haus nutzen. Für dauerhaftes Wohnen gelten strengere Anforderungen als für eine mobile oder gewerbliche Nutzung, etwa als Ferienunterkunft auf einem Camping- oder Glampingplatz. Auf ausgewiesenen Stellplätzen gelten oft die Regeln des jeweiligen Platzbetreibers.
In Deutschland ist das Bauordnungsrecht Sache der Bundesländer. Ob und ab welcher Größe eine Genehmigung nötig ist, unterscheidet sich daher von Land zu Land. Entscheidend sind der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde und die jeweilige Landesbauordnung. Österreich und die Schweiz haben eigene, landes- bzw. kantonsspezifische Regeln.
Jedes unserer Häuser wird mit GEG-Nachweis und Statik geliefert – zwei Unterlagen, die für die Genehmigung häufig verlangt werden. Zu Aufstellung, Fundament und Genehmigungslage in Ihrer Region beraten wir Sie im Vorfeld, damit Ihr Projekt auf sicherem Boden steht.
Dieser Artikel ist ein allgemeiner Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Wir beraten Sie zu den Anforderungen in Ihrer Region und liefern alle nötigen Nachweise.